Informationsveranstaltung vom Montag, 2. Mai 2022
An der Informationsveranstaltung vom Montag, 2. Mai 2022 informierte der Gemeinderat Rafz über den aktuellen Stand verschiedener...
Die Bau- und Zonenordnung der Politischen Gemeinde Rafz (BZO) wurde in den Jahren 2009 bis 2012 zum letzten Mal umfassend überarbeitet. Mit der am 1. März 2017 in Kraft getretenen Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wurden im Kanton Zürich die einheitlichen Baubegriffe und Messweisen in der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) eingeführt. Die Gemeinden sind gem. Übergangsbestimmungen gehalten, die BZO innert 8 Jahren anzupassen.
Kernthemen BZO-Teilrevision
Im Rahmen der vorliegenden Teilrevision liegt der Fokus auf der Umsetzung der übergeordneten gesetzlichen Vorgaben sowie einer punktuellen Bereinigung der BZO aufgrund von Erfahrungen aus dem Vollzug. Folgende Punkte stehen im Vordergrund:
BZO auf die neuen gesetzlichen Grundlagen abstimmen (IVHB / MAG)
Handlungsanweisungen aus dem Regionalen Richtplan umsetzen
Qualitätsvolle Siedlungserneuerung unter Wahrung des Ortsbildschutzes ermöglichen
Rahmenbedingungen für weitere Arbeitsplätze im regionalen Arbeitsplatzgebiet schaffen
Regelungen wo möglich vereinfachen und auf die Erfahrungen aus dem Vollzug abstimmen
Verfahren BZO-Teilrevision
Gemäss § 7 PBG sind bei Änderungen der Richt- und Nutzungspläne die nach- und nebengeordneten Planungsträger rechtzeitig anzuhören (Nachbargemeinden und die Planungsgruppe Zürcher Unterland). Die Pläne sind vor der Festsetzung durch die Baudirektion des Kantons Zürich, öffentlich aufzulegen. Innert 60 Tagen nach der Bekanntmachung kann sich jedermann zum Planinhalt schriftlich äussern. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung (Gemeindeversammlung) entschieden.
Die Teilrevision der BZO wurde an der Gemeindeversammlung vom 28. November 2023, mit Anpassungen bei den Freiflächen in der Kernzone, genehmigt (siehe nachfolgende Downloads).