Vorschlag für neuen Gewässerraum liegt vor
- Manfred Hohl
- 11. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Nach Einreichung des Bauprojektes im August 2022 beim Kanton traf im April 2024 die Rückmeldung des Bundes ein. Demnach musste das ökologische Defizit im gesamten Projektperimeter bestmöglich beseitigt werden. Dazu gehört auch das Prüfen einer Um- und Offenlegung des Landbaches. Dies führte zu einem Variantenstudium, das im Abschnitt der Landstrasse die Bachumlegung ins Landwirtschaftsgebiet südlich des Siedlungsgebietes vorsah. Eine Bachumlegung ist wesentliche Voraussetzung, damit das Projekt des Hochwasserschutzes überhaupt bewilligt werden kann.
Die betroffenen Grundeigentümer wurden an mehreren Informationsveranstaltungen über das Vorhaben informiert. Nun liegt ein bereinigter Vorschlag für die Umlegung des Landbaches in einen neuen Gewässerraum vor. Dieser dient als Grundlage für die Ausarbeitung eines neuen Bauprojektes, das wiederum von Bund und Kanton geprüft werden wird.


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